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Syrien: Universität Aleppo bedroht 180 kurdische Studierende mit Ausschluss von der Hochschule 

 05.06.2009

GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER

 PRESSEMITTEILUNG Göttingen, den 3. Juni 2009

 

 In Aleppo im Norden von Syrien droht 180 überwiegend kurdischen Studierenden kurz vor ihrem Examen ein Disziplinarverfahren, das den Ausschluss von der Universität bedeuten kann. Der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wurde ein in arabischer Schrift verfasstes Schreiben der Universitätsleitung mit einer Liste der Namen und Fakultäten dieser Studierenden zugespielt, in dem sie aufgefordert werden, sich beim so genannten „Disziplinarkomitee“ der Hochschule zu melden. Es kann den Ausschluss von der Universität empfehlen. Den jungen Leuten wird vorgeworfen, Unruhe gestiftet zu haben. Die GfbV befürchtet, dass die Studierenden daran gehindert werden sollen, einen Universitätsabschluss zu machen, weil sie der kurdischen Volksgruppe

 angehören. Deshalb wandte sich die Menschenrechtsorganisation an die Botschaften der EU-Länder in Damaskus mit der Bitte, gegen die Diskrimi-nierung der kurdischen Studentinnen und Studenten zu protestieren.

 

 „Immer wieder verhindern die syrischen Behörden, dass sich Angehörige der unterdrückten kurdischen Volksgruppe für höhere Berufe qualifizieren“, heißt es in den Schreiben des GfbV-Vorsitzenden Tilman Zülch. Die etwa zwei Millionen Kurden in Syrien, die in drei Regionen an der syrisch-türkischen Grenze die Mehrheit der Bevölkerung stellen, werden diskriminiert und unterdrückt. Sprachliche und kulturelle Rechte werden ihnen vorenthalten. Im Zug der massiven Arabisierungspolitik wurde rund 120.000 Kurden 1962 die syrische Staatsbürgerschaft aberkannt. Zusammen mit ihren ebenfalls rechtlosen Nachkommen umfasst

 diese Gruppe heute rund 300.000 Angehörige. Die GfbV verlangt die Wiedereinbürgerung dieser Staatenlosen im eigenen Land.

 

Qazimohamad

Dr.Abdulrahman Qasmlu

Dr.Sadeq  Scharafkandi