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Zusammenfassende Geschichte der Demokratische Partei Kurdistan-Iran
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Völkermord an den Armeniern 02.11.2008 aJörg Berlin »Es handelt sich vielmehr darum, die Armenier zu vernichten« (1) Der Genozid im Osmanischen Reich 1915/16
Forschungen über das Osmanische Reich und den Völkermord an den Armeniern haben im vergangenen Jahrzehnt eine neue Qualität erreicht. Da Historiker in verschiedenen Staaten weiterhin Quellen erschließen und auch Archive in der Türkei seit einigen Jahren leichter zugänglich sind, wird die Geschichtswissenschaft zweifellos zu komplexeren Einsichten gelangen, zumal sie zunehmend Anregungen aus der vergleichenden Genozidforschung berücksichtigt. Beispielhaft sind bereits die 2006 erschienene Gesamtdarstellung des Völkermords von R. H. Kevorkian sowie Fallstudien wie die H. Kaisers über das Schicksal der Armenier Erzerums 1915/16 und jene von U. Ü. Üngor über die Auslöschung der Christen in der Provinz Diarbakir. (2) Manche Antworten auf wichtige Fragen bleiben allerdings strittig. Dies gilt etwa für die Ursachen und den Grad der Intentionalität der Armenierpolitik der jungtürkischen Führung. Dieser Beitrag umreißt den gegenwärtigen Kenntnisstand und legt die Basis für ein Verständnis der Forschungskontroversen.
Massaker vor dem Genozid
Vielen
Armeniern gilt der 24. April 1915 als jener Tag, an dem das
Startsignal für den Genozid gegeben wurde. Tatsächlich begann dessen
unmittelbare Vorgeschichte jedoch früher. Aufzeichnungen
europäischer und amerikanischer Beobachter verweisen auf Spannungen
und antiarmenische Maßnahmen seit Ende 1914. Ab Ende Oktober 1914
wurden armenische Dörfer geplündert und männliche Einwohner trotz
lebensbedrohender Wetterbedingungen gezwungen, dem Militär als menschliche Packesel zu dienen. Zum Militär eingezogene Christen mußten ihre Waffen abgeben und unter schwierigsten Bedingungen als Bausoldaten arbeiten. Ende Februar 1915 verlorenen Armenier generell ihre Stellungen in Ämtern und Behörden. Ab März mehrten sich Hinweise auf systematische Mordaktionen gegen die Zivilbevölkerung. Nach offiziellen türkischen Dokumenten ist der Beginn von polizeilichen »Vorsichtmaßnahmen« gegen armenische Organisationen und (angebliche) Umstürzler für Ende April 1915 anzusetzen. Bereits vor dem offiziellen Kriegseintritt des Osmanischen Reiches kam es ab August und September 1914 im Grenzgebiet zum Iran zu Gefechten, Plünderungen, Vertreibungen und Massakern, denen vor allem Christen zum Opfer fielen. Nordiran stand seinerzeit faktisch unter russischer Herrschaft. Dort und im benachbarten Südostanatolien und siedelten seit Jahrhunderten Armenier und syrische Christen (vor allem Nestorianer und Chaldäer). (3) Beiderseits der osmanisch-iranischen Grenze fanden bewaffnete Auseinandersetzungen vor allem zwischen im osmanischen Auftrag vorgehenden Kurden einerseits und Armeniern andererseits statt. Türkische Emissäre betrieben unter den Muslimen im Iran eine intensive Aufstandspropaganda. Der russische Befehlshaber bewaffnete und entsandte ein russisch-armenisches Freiwilligenkorps von etwa 1300 Mann. Außerdem ließ er lokale Milizen aus Angehörigen der bedrohten christlichen Gemeinschaften aufstellen, denen es in Einzelfällen gelang, osmanische Vorstöße zurückzuschlagen. Hätte es das Feindbild von den mit dem russischen Feind kollaborierenden Christen nicht bereits vorher gegeben, hier hätte es konstruiert werden können. (4) In diesem Zusammenhang kam es zur ersten massenweisen Ermordung von Christen durch Angehörige regulärer und irregulärer osmanische Einheiten. Sie fand in einem für kurze Zeit von ihnen besetzten Gebiet auf iranischem Territorium statt. Vor ihrem Rückzug befahl die provisorische osmanische Militärverwaltung unter dem Vorwand einer Registrierung alle christlichen Männer aus der Stadt Dilman und den umliegenden Dörfern in diesen Ort. Hier wurden sie arretiert und innerhalb von zwei Tagen exekutiert. Da Munition knapp war, schnitten Soldaten und Freiwillige den Opfern die Kehlen durch oder schlugen ihnen die Schädel ab beziehungsweise ein. Europäische Missionare sowie russische Offiziere und Diplomaten fanden später die verstümmelten Körper von etwa 700 Männern. Die verantwortlichen osmanischen Einheiten und deren kurdische Hilfstruppen zogen sich zurück, da sie vorrückenden zaristischen Truppen unter einem russisch-armenischen Kommandeur nicht gewachsen waren. Auf ihrem Rückzug in Richtung der osmanischen Stadt Van hinterließen die Einheiten beiderseits der Grenze eine Schneise der Verwüstung mit verbrannten oder plünderten christlichen Dörfern sowie getöteten Männern und geschändeten Frauen. (5) Dieses Blutvergießen verstärkte eine Spirale der Gewalt, die auf beiden Seiten der ostanatolischen Grenzen Ängste und Haß schürte. Eine starke Unterströmung antichristlicher Ressentiments bestand in Behörden, Polizei und Militär ohnehin. Seit Ende des 19. Jahrhunderts förderte ein populärer Nationalismus solche Einstellungen. Dies waren aber keine hinreichenden Voraussetzungen für die folgenden Schreckenstaten. Pogrome in einzelnen Städten und Regionen wären ohne Initiative und Unterstützung der zentralen Führungen des Staates und der Jungtürken nicht in den Völkermord von 1915/16 umgeschlagen. Die Lage verschärfte sich weiter, als die Nachricht verbreitet wurde, armenische Freiwillige hätten nach der offiziellen Kriegserklärung an der Seite russischer Truppen an die Sarikamis-Front gekämpft und dort im Jänner 1915 zur Vernichtung osmanischer Einheiten beigetragen. Wenig beachtet wurde, daß es sich bei den armenischen Kämpfern überwiegend um russische Staatsbürger handelte.
Ein Geheimbefehl gegen die griechischen Osmanen
Für eine umfassende Beurteilung der gegen die Armenier gerichteten Anordnungen und Maßnahmen der jungtürkischen Regierung ist es sinnvoll, das Schicksal der Griechen in Thrakien und an der kleinasiatischen Küste in die Analyse einzubeziehen. Sie wurden insbesondere seit dem Balkankrieg – ähnlich wie später die Armenier – planvoll terrorisiert, vertrieben, massakriert und auf als »Deportationen « kaschierten Todesmärschen dem Hunger- und Erschöpfungstod ausgesetzt. Wie ein Geheimbefehl des Innenministers Talaat Bey vom 14. Mai 1914 zeigt, organisierte er diese Verbrechen bereits vor Beginn des Weltkrieges: »Aus politischen Gründen ist es dringend erforderlich, dass die griechischen Einwohner der kleinasiatischen Küste gezwungen werden, ihre Dörfer zu räumen und … umgesiedelt werden. Falls sie sich weigern, geben Sie bitte Anweisung an die muslimischen Brüder, die Griechen durch jegliche Art von Handlung zu zwingen, sich freiwillig auszubürgern. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, von den Migranten Bescheinigungen einzuholen, wonach sie ihre Heime nach eigenem Willen aufgeben.« (6) Der k. u. k- Botschafters in Konstantinopel, Markgraf Palavicini, berichtete im Juni 1914, diese Anweisungen würden brutal und unter Mittäterschaft der Behörden umgesetzt. Trotz hoher Opferzahlen handelte es zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht um eine gezielte Vernichtung der osmanischen Griechen. (7)
Ein Zehn-Punkte-Plan zur Auslöschung der Armenier?
In der Geschichtsschreibung ist umstritten, ob beziehungsweise inwieweit die Durchführung der verschiedenen antiarmenischen Maßnahmen vorab geplant und vorbreitet worden war. Ahmed Essad, ein führender Mitarbeiter im Nachrichtendienst des türkischen Innenministeriums, hat 1919 nach Kriegsende gegenüber Vertretern der britischen Besatzungsmacht eine Aussage gemacht, die erklärt, warum eine Beweisführung, die allein nach schriftlichen, offiziellen Dokumenten sucht, schnell in Schwierigkeiten gerät. Demnach wurden vor der Besetzung Konstantinopels durch alliierte Truppen sämtliche belastenden Unterlagen über den Völkermord vernichtet.(8) Er bot den Briten jedoch gegen eine Summe von 10000 Pfund von ihm beiseite gebrachte Schriftstücke an. Dazu gehörte als wichtigste Quelle die von ihm angefertigte Abschrift eines im Dezember 1914 oder Jänner 1915 entworfenen Zehn-Punkte-Plans der engeren Führung des jungtürkischen Komitees »Einheit und Fortschritt«. In diesem war das Vorgehen bei der Auslöschung der Armenier Schritt für Schritt festgelegt. (9) Einen klaren Beweis für die Echtheit dieses Dokuments gibt es nicht. Die dort nachzulesenden Maßnahmen sind jedoch großenteils realisiert worden. Der erste Punkt beinhaltet, sämtliche armenischen Organisationen zu verbieten und alle Männer, die irgendwann gegen die Regierung gearbeitet hätten, abzutransportieren und zu töten. Unter dem Vorwand, sie könnten Spione sein, wären die Armenier aus jeglichem öffentlichen Amt und jeder Behörde zu entfernen. Dann geht es um die Beschlagnahme von Waffen. Außerdem sollten in Gebieten, in denen starke Spannungen zwischen Muslimen und Christen bestanden, Massaker provoziert werden. Diesbezüglich scheint es später zu einer Änderung der Planungen gekommen zu sein. In anderen Provinzen, in denen ein Konfliktpotential fehlte, hätte Militär die Liquidation auszuführen. Zielgruppe für die Morde waren Männer unter fünfzig Jahren, insbesondere die geistige Führungsschicht der Volksgruppe. Mädchen und Kleinkinder sollten am Leben gelassen, aber zum Islam bekehrt werden. Punkt acht legte die Tötung aller zum Militär eingezogenen Armenier fest. Dies habe die Armee durchzuführen. Festzuhalten ist, daß nach Auffassung der Planer zunächst noch die Stimmung der muslimischen Bevölkerung gezielt bearbeitet werden mußte, um den erforderlichen Rückhalt für die Aktionen gegen zu finden.
Das Deportationsgesetz vom Mai 1915
Offizielle Dokumente und Gesetze zum konkreten Vorgehen gegen die Armenier gibt es erst aus den Monaten April und Mai. Enver Pascha, der Oberbefehlshaber des Osmanischen Heeres, erließ zum Beispiel am 24. und 26. April Befehle, in denen Maßnahmen gegen gefährliche politische Organisationen (gemeint waren die der Armenier) koordiniert wurden. Deren Führer und ebenso alle anderen Armenier, die der Regierung als gefährlich bekannt waren, sollten verhaftet werden. Auf der Grundlage dehnbarer Bestimmungen dieser Art ließ sich im Prinzip jeder Armenier ausschalten. (10) Entsprechende, nach Ahmed Essad bereits um die Jahreswende 1914/15 geplante Schritte werden nun als Notwehrmaßnahmen des Staates gegen Verrat und Aufstandsversuche dargestellt. Über die Armenier hieß es, sie »beteiligten sich an dem russischen Angriff auf unser Land durch das Aufstellen von Freiwilligen-Regimentern aus ottomanischen Armeniern in der russischen Armee«. Außerdem versuchten sie, die ottomanische Front durch bewaffnete Rebellionen im Hinterland zu schwächen und zu bedrohen. Das Deportationsgesetzes beziehungsweise das »Osmanische Gesetz vom 27. Mai 1915 über solche Personen, die während des Krieges den Befehlen der Regierung nicht gehorchen« lautete: Artikel 1: Während des Kriegzustands sind die Kommandeure der Armeekorps, Armeen und Divisionen … autorisiert und verpflichtet, sofort und nachhaltig alle mit Waffengewalt zu bestrafen, die sich in irgendeiner Weise den Befehlen der Regierung zur nationalen Verteidigung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung widersetzen oder die mit der Waffe in der Hand Überfälle durchführen oder Widerstand leisten. Artikel 2: Die Kommandeure der Armee … dürfen im Fall militärischer Notwendigkeit und für den Fall, dass sie Spionage oder Verrat feststellen, die Einwohner von Dörfern oder Städten fortschaffen und sie an anderen Orten einzeln oder insgesamt ansiedeln. (11) Der veröffentlichte Wortlaut des Erlasses erweckt den falschen Eindruck, als handele es sich hier um ein Nebenprodukt des Weltkrieges. Formulierungen in der nicht publizierten Begründung sprechen eine ganz andere Sprache. Hier erklärte der Innenminister Talaat unumwunden, es gehe um die langjährigen, bedrohlichen separatistischen Bestrebungen der Armenier, um ihre ständigen Versuche, unter ausländischer Kontrolle Vorrechte für sich zu erlangen, die im Endergebnis zur Abspaltung führen sollten. Damit die territoriale Integrität des Osmanischen Reiches gewahrt bleibe, sei »eine radikale Lösung erforderlich, die dieses Problem endgültig« beseitige.(12)
Das Vorgehen gegen die Armenier
Einen ersten Höhepunkt erreichte das Vorgehen gegen die Armenier im April 1915 in der Hauptstadt Konstantinopel. Nach vorher angelegten Listen ließ der Innenminister am 24. April 1915 durch einen ersten Schlag deren gesamte Führungsschicht, über 250 Abgeordnete, Parteiführer, Journalisten, Schriftsteller, Bankiers, Akademiker, Beamte, Intellektuelle festnehmen und ins Innere Anatoliens deportieren, wo die meisten von ihnen bald darauf ermordet wurden. (13) Dem Überraschungsstreich folgten in Konstantinopel bald die Einkerkerung und »Verschickung « von über zweitausend weiteren in den Augen der osmanischen Behörden potentiell gefährlichen Individuen. (Das Anlegen von Verhaftungslisten hätte die türkische Polizei von deutschen Kollegen gelernt haben können. Diese hatten zu Beginn des Weltkrieges Verhaftungslisten mit ausgewählten sozialdemokratischen Politikern bereits
fertig in der
Schublade.) Strittig ist, ob die Ermordung der in Konstantinopel verhafteten Armenier bereits bei ihrer Festnahme und Deportation beabsichtigt war, um einen geplanten Genozid an den nun führungslosen Armenier reibungslos realisieren zu können. Möglich wäre auch, daß die Entscheidung im Zusammenhang mit aufgebauschten und verzerrten Berichten über konkrete armenische Widerstandsaktionen in Ostanatolien zustande kam. An der Kaukasusfront befanden sich die osmanischen Truppen nach der verlorenen Schlacht bei Sarikamis auf dem Rückzug. Der Versuch, Nordwestpersien zu erobern, war gescheitert. In ganz Ostanatolien drohte ein russischer Vormarsch, das heißt der Verlust dieses Gebietes. Bereits bei den Nachkriegsprozessen vor türkischen Militärtribunalen im Jahr 1919 gegen wegen der Ermordung von Armeniern angeklagte Jungtürken legte die Anklage Beweise für Vernichtungspläne vor. Demnach ließen führende Mitglieder der jungtürkischen Partei »Einheit und Fortschritt« (Ittihad ve Terakki) folgende Schandtaten ausführen: »Massaker an der Bevölkerung, Plünderung von Gütern und Geldern, Verbrennung von Häusern und Leichen, Vergewaltigungen, Folterungen und Quälereien.« (14) Bei den neueren Darstellungen der Geschichtswissenschaft handelt es sich folglich im Kern um bekannte Tatsachen. Das konkrete Vorgehen gegen die Armenier unterschied sich im Einzelfall selbstverständlich je nach Ort, Zeitpunkt, Umständen und Akteuren. Auf Anweisung jungtürkischer Funktionäre inhaftierten Gendarmen und Angehörige der mehr oder minder paramilitärisch organisierten »Teskilat i Mahsusa« in Städten und größeren Dörfern nicht zum Militär eingezogene Männer. Zuerst schalteten sie einflußreiche (und wohlhabende) Gemeindemitglieder aus, die möglicherweise Widerstand hätten organisieren können. Der Besitz von Schriften, Waffen und sogar die Mitgliedschaft in karitativen armenischen Vereinen wurden zum Verbrechen gemacht. Und selbst wo kein solcher Tatbestand nachgewiesen werden konnte, gelang es durch Denunziationen und brutale Folter, Beschuldigungen zu produzieren und »Geständnisse « zu erpressen. In der Öffentlichkeit verstärkten vor aller Augen durchgeführte Verhaftungsaktionen sowie eingesammelte und öffentlich zur Schau gestellte Waffen den politisch gewollten Eindruck, der Staat gehe gegen drohende Gefahren vor, das heißt die Armenier würden sich auf einen Aufstand hinter der Front vorbereiten, um ein Vordringen russischer Truppen zu erleichtern. Der amerikanische Missionar H. Riggs hat detailliert beschrieben, wie Haussuchungen, angebliche »Geständnisse« und die Präsentation gefundener Waffen unter den Türken Mißtrauen, Feindseligkeit und dann eine Pogromstimmung erzeugten. (15) Für viele der verhafteten Armenier machte es letztlich keinen Unterschied, ob ihnen Belastendes angehängt werden konnte oder nicht. Oftmals wurden sie nachts in kleinen Abteilungen gefesselt aus den Gefängnissen abgeführt und erschossen, erstochen oder erschlagen. Die Verließe waren für die nächste Festnahmeaktion frei. Dabei fällt auf, daß es die Behörden im Gegensatz zu 1895/96 in den Städten vermieden, die Muslime zu allgemeinen Massakern aufzurufen. Aber auch wenn die Bluttaten nicht vor den Augen der Öffentlichkeit stattfanden, waren sie doch ebenso wie die systematische Ermordung armenischer Bausoldaten ein offenes Geheimnis. Unter den Christen breitete sich eine Atmosphäre des Schreckens aus. Flucht und Untertauchen waren – abgesehen von einigen Gebieten, wo Kurden als Fluchthelfer fungierten – nur wenigen möglich, weil Straßen und Wege gesperrt waren beziehungsweise kontrolliert wurden. Selbst die türkische Bevölkerung benötigte Erlaubnisscheine oder bestimmte Pässe, um sich von Ort zu Ort zu begeben. Da ein geregelter Nachrichtenaustausch zwischen den armenischen Gemeinden jedenfalls überregional kaum möglich war, erkannten viele erst zu spät, dass hinter den einzelnen Massakern ein Plan stand, der weit über die Schlächtereien aus der Herrschaftszeit des »blutigen« Sultans Abdul Hamid hinausging.
Erste Berichte ausländischer Zeitzeugen über eine geplante Auslöschung der Armenier
Aus verschiedensten Aussagen von Zeitzeugen geht hervor, daß die Auslöschung der Armenier bereits um die Jahreswende 1914/ 15 zum Programm der jungtürkischen Führungskomitees und damit der osmanischen Regierung gehörte. Nach einem Bericht der schwedischen Missionsschwester Alma Johannsen von Anfang November 1914 erklärte Ekran Bey, der Mutesharif von Musch, ein enger Freund des führenden Jungtürken Enver Pascha, bereits in diesem Monat unverhohlen, daß die Armenier bei der ersten sich bietenden Gelegenheit massakriert und als Nation auslöscht würden. Ungefähr Anfang April 1915 sprach er in Gegenwart von hohen Beamten einschließlich des amerikanischen und deutschen Konsuls, wieder offen von der Absicht der Regierung, sie zu eliminieren. (16) Ende Dezember 1914 hörte der Schweizer Jakob Künzler, er begleitete eine Gruppe hochrangiger Perser und Türken von Urfa nach Bagdad, wie »Major Näfis Bey, der Chef unserer Expedition, eines Abends die Armenierfrage anschnitt. Er war ein Führer der Jungtürken. …Seine Ausführungen waren deshalb für mich von besonderem Interesse. Wir Türken müssen die Armenier«, führte er aus, »entweder samt und sonders ausrotten, oder wir müssen sie zur Auswanderung zwingen. Ein Zusammenleben mit ihnen in den Grenzen unseres Reiches ist völlig ausgeschlossen «. (17) Solche Berichte stützen die erwähnten Mitteilungen A. Essads. H. Marcher, eine dänische Missionsschwester in deutschen Diensten, hörte am 16. März 1915 einen Bericht des »sehr erregten« deutschen Vizekonsuls Schwarz nach dessen Unterredung mit dem Vali von Harput über die Zukunft der Armenier. Der Vali hatte diesem unmißverständlich dargelegt, »die Armenier in der Türkei müssten und würden ausgelöscht werden. Er sagte, sie hätten an Wohlstand und Zahl dermaßen zugenommen, dass sie eine Bedrohung für die türkische Rasse darstellten. Auslöschung sei das einzige Gegenmittel«. (18) Am 17. März bekam Johannes Ehmann, er leitete als deutscher Pfarrer ein Waisenhaus, in dem vor allem armenische Kinder lebten, von einem hochrangigen Offizier zu hören: »Für ihre Arbeit haben wir durchaus kein Interesse, denn Sie arbeiten ja an einem Volk, das wir vernichten wollen.« (19) Der deutsche Konsul in Aleppo, Rößler, berichtet in einem Brief vom 12. April an den Reichskanzler, der Vali von Aleppo, Djelal Bey, habe ihm mitgeteilt, in der jungtürkischen Regierung habe sich eine Richtung durchgesetzt, die alle Armenier »als verdächtig oder gar feindlich« ansehe. Anfang April 1915 ordnete Djemal Pascha, er gehörte selbst zum engeren Führungskreis der Jungtürken und kommandierte neben seiner Verwaltungstätigkeit das V. Armeekorps in Syrien, im Libanon und in Palästina, die erste Massendeportation an. Innerhalb von kaum mehr als zwei Wochen ließ er die gesamte armenische Bevölkerung aus der Stadt Zeitun und ihrer Umgebung vertreiben. Es handelte sich um etwa 25000 Menschen. Einen Teil trieben die Aufseher nach Südosten in Richtung mesopotamische Wüste. Andere Zeitunis wurden mit der Eisenbahn in Richtung Konia nach Nordosten ins Landesinnere transportiert. Den Vorwand boten eskalierende Scharmützel und Gefechte armenischer Deserteure und Räuber mit Gendarmerie und Militär. Die armenische Bevölkerung der Stadt hatte sich an den Kämpfen jedoch nicht beteiligt. Bei Djemal, der auch das Amt des Marineministers innehatte, ist davon auszugehen, daß er genau über politische Weichenstellungen in Konstantinopel informiert war. (20) Ob aus dem Eisenbahntransport zu schließen ist, daß die Verantwortlichen in diesem Fall eine Umsiedlung und nicht die Ermordung beabsichtigten, wäre zu prüfen. Ein Foto eines der zum Transport genutzten Viehwagen, in dem Menschen auf mehreren Ebenen eingepfercht sind, findet sich in einem Protestschreiben eines Direktors der im Osmanischen Reich tätigen Deutschen Bank. (21) Der Historiker R. Hosfeld ordnet solche Äußerungen über eine geplante Auslöschung der Armenier zwei wichtigen Ereignissen zu. (22) Nach der vorhergehenden verheerenden Niederlage im Jänner an der Ostgrenze bei Sarikamis habe die reale Bedrohung Konstantinopels (und damit des Osmanischen Reiches) durch eine seit Februar vor den Dardanellen kreuzende alliierte Armada zu einer Art Panikreaktion geführt. Auf der Grundlage vorheriger Planungen wäre deshalb Mitte März in einer Krisensitzung des obersten Komitees der Jungtürken beschlossen worden, die Armenier, als vermeintlich bedrohlichen inneren Feind, zu vernichten. Meldungen deutscher Diplomaten in Konstantinopel zeigten zunächst gegenüber türkischen Berichten über armenische Saboteure wenig Skepsis. Sie gaben deren Mitteilungen über armenische Übeltäter und Revolutionsvorbereitungen unkommentiert an das Außenministerium und den Reichskanzler in Berlin weiter. Der deutsche Botschafter Wangenheim beruhigte in einem Schreiben vom 15. April 1915 den Reichskanzler über das Ausmaß von Ausschreitungen. Die armenischen Berichte wären übertrieben. Ein anderes Beispiel für die Gruppe jener, die Berichte über allgemeine Massaker zunächst nicht glauben wollten, ist der Missionar Hans Bauernfeind in Malatia. Die Klagen und Ängste der Armenier seiner Umgebung erschienen ihm als hysterisch. Erst als nach Verhaftungen und Folterungen von Armeniern selbst auf dem Gelände seiner Missionsstation immer mehr Leichen gefunden wurden und der örtliche Bürgermeister ihm insgeheim verriet, daß sämtliche rüstigen Männer umgebracht wurden, bevor die Deportationen begannen, durchschaute er das System der Tötungen und trug am 2. Juli 1915 in sein Tagebuch ein: »›Woanders hin geschickt‹ das scheint nach dem jetzigen Sprachgebrauch zu bedeuten ›töten‹, während ›gehen‹ sterben, das heißt auf gewaltsame Weise, bedeutet. …Übrigens soll es in Mesereh, Sivas, Erzerum, Ersinghan, Cäsarea usw. gerade so zugehen wie hier. Es ist ein Befehl von oben, natürlich reiflich vorbereitet. Wie entsetzlich hat man uns betrogen.« (23)
»Die Vernichtung eines ganzen Volkes«
Während Zeitzeugen im April 1915 nur die einzelnen Massaker in ihrem Umfeld sahen, gelangten sie bald zu anderen Einsichten. Anläßlich zahlreicher in Konstantinopel einlaufender Meldungen notierte der deutsche Generalkonsul in Konstantinopel, Mordtmann, am 30. Juni: »Das lässt sich nicht mehr durch militärische Rücksichten rechtfertigen; es handelt sich vielmehr, wie mir [der Innenminister und führende Jungtürke] Talaat vor einigen Wochen sagte, darum, die Armenier zu vernichten.« Aus Samsun telegraphierte am 4. Juli der deutsche Konsul Kuckhoff: Es handele sich um nicht weniger als »die Vernichtung oder gewaltsame Islamisierung eines ganzen Volkes, dessen Angehörige zum größten Teil … unschuldige Opfer sind. Die Art der Ausführung des Verbannungsbefehls droht Formen anzunehmen, die nur in der Judenverfolgung Spaniens und Portugals ein Gleichnis finden«. Der deutsche Botschafter Wangenheim berichtete am 7. Juli: »…die Art, wie die Umsiedlung durchgeführt wird, zeig(t), dass die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse zu vernichten.« Am 23. August faßte der deutsche Oberstleutnant Stange in einem detaillierten Geheimbericht an die deutsche Militärmission seine Beobachtungen im Bereich Erzerum zusammen: »Die Austreibung und Vernichtung der Armenier war vom jungtürkischen Komitee in Konstantinopel beschlossen, wohl organisiert und mit Hilfe von Angehörigen des Heeres und Freiwilligenbanden durchgeführt. Dazu befanden sich Mitglieder des Komitees hier an Ort und Stelle.« Bereits am 13. August machte der k. u. k. Botschafter in Konstantinopel, Pallavicini, den Großwesir »darauf aufmerksam, dass die Zeit kommen wird, wo die Türkei für diese Politik der Exterminierung eines dem türkischen Reiche immerhin nützlichen Volkes werde zur Verantwortung gezogen werden«. (24) Auch die Nachrichtenabteilung des k. u. k. Armeeoberkommandos meldete am 12. September vom Bosporus: »Die türkische Regierung scheint es auf die Vernichtung der ganzen armenischen Rasse abgesehen zu haben.« Am 8. Oktober telegraphierte die gleiche Institution: »Ja, es hat den Anschein, als wäre dieses Gesetz [der Zwangsumsiedlung der Armenier] überhaupt nur geschaffen worden, um die … Ausrottung der Armenier unter gesetzlichem Schutz durchführen zu können.« Diese problemlos zu erweiternde Auswahl übereinstimmender Feststellungen großenteils von einander unabhängiger und unvoreingenommener Beobachter beweist das Vorhandensein eines Konzepts für einen Völkermord zwar nicht durch gesiegelte Dokumente der Täter und Verantwortlichen, sie macht aber deutlich, wie breit das Fundament ist, auf dem Historiker hier argumentieren können.
Die Rebellion in der Stadt Van
In der Stadt Van kam es im April 1915 zu einer erfolgreichen und folgenreichen Rebellion der armenischen Bevölkerung. Als Gouverneur der gleichnamigen Provinz amtierte dort Jevdet Bey, der sich schon vor seinem erwähnten Kriegszug in den Iran den traurigen Ruhm als unerbittlicher Feind und »Schuhmacher« der Armenier erworben hatte. Er gestattete seinen Folterknechten neben anderen brutalen Verhörmethoden, Verdächtigen Hufeisen auf die Füße zu nageln. Seit Monaten terrorisierten und töteten seine Soldaten und Gendarmen in der gesamten Provinz ihnen verdächtige Armenier. Nachdem einige politische Führer der armenischen Gemeinde unter dem Vorwand einer Vermittlungsaktion aus der Stadt gelockt und ermordet worden waren, forderte Jevdet die Stellung von 4000 armenischen Wehrpflichtigen. Die Armenier waren überzeugt, daß dies für die Männer das Todesurteil und für ihre Frauen und Kinder Schutzlosigkeit bei einem bereits geplanten Massaker bedeutet hätte. Deshalb verbarrikadierten sie sich in ihrem Stadtviertel. Über den Dörfern ihrer Glaubensbrüder in der Umgebung sahen sie tagsüber Rauch- und nachts Feuersäulen aufsteigen. Einzelne Flüchtlinge informierten über das Ausmaß der Gewaltorgien, die sich dort abgespielt hatten. (25) Für ein offensives Vorgehen fehlten den Armeniern in Van nach den Aussagen von Zeitzeugen jedoch Wille, Waffen und Organisation. Sie hatten sich aber unter Führung ihrer örtlichen politischen Führer durch Schützengräben, Befestigungen, Handgranatenfabrikation, Beschaffung von Munition und Waffen auf eine Belagerung vorbereitet. Bevor die Einkesselung des armenischen Stadtviertels durch türkische Truppen beendet worden war, gelang es, Boten mit der Bitte um Hilfe an im Nordosten vorrückende russische Truppen abzusenden. Einer von ihnen erreichte sein Ziel, und das russische 4. Armeekorps, mit einer armenischen Freiwilligenlegion an der Spitze, rückte in mehrwöchigen Märschen langsam in Richtung Van vor. Vom 20. April bis zum 18. Mai mußten die Verteidiger türkischen Angriffen und Artilleriesalven standhalten. Dann erreichte eine Vorhut von russisch-armenischen Freiwilligen die Stadt und veranlasste die türkischen Truppen zum Abzug. Die Belagerten hatten die Vernichtung ihres Besitzes und die Ermordung vieler ihrer Glaubensbrüder aus Van und Umgebung teilweise selbst mit angesehen. Infolgedessen kam es nach dem Rückzug der osmanischen Belagerungstruppen zu schrecklichen Vergeltungsmaßnahmen gegen unschuldige Türken; denn die eigentlichen Verantwortlichen waren geflohen. Die Rache der Armenier traf also nicht die eigentlichen Täter. Bereits bevor die Kämpfe um Van vorüber waren, verdrehte die türkische Propaganda das, was nichts anderes als lokal begrenzter Widerstand gegen eine befürchtete und bevorstehende Ermordung der armenischen Bevölkerung war, in einen Aufstand im Einvernehmen mit dem russischen Feind, dem angeblich zehntausende wehrloser muslimischer Frauen und Kinder zum Opfer gefallen seien. Damit gab es endlich einen Vorwand für die brutale Weiterführung der bereits angerollten Vernichtungswelle. In einer öffentlichen Bekanntmachung hieß es, »dass in Van und der Umgebung dieser Stadt die vom Ausland mit Waffen ausgerüsteten und von Banden Irregulärer unterstützten Armenier sich vor kurzem erhoben … und ohne Erbarmen die muslimischen Einwohner massakriert« hätten. (26)
Widerstand gegen Massaker und Deportation am Musa Dagh
Anders als die Ereignisse in Van fanden die Belagerung und die Kämpfe am Musa Dagh bei zeitgenössischen Beobachtern nur geringe Beachtung. Zum Symbol des Überlebenskampfes eines kleinen Volkes wurden sie in Europa und den USA erst nach der Veröffentlichung des bewegenden Romans von Franz Werfel 1933. (27) Der Musa Dagh, das bedeutet der Berg Mose, liegt mit einer Seite zum Mittelmeer nahe der heutigen Grenze zwischen der Türkei und Syrien. Die Bewohner der landeinwärts an seinem Fuß gelegenen Dörfer waren bis Mitte Juli zwar selbst von einer Deportation verschont geblieben, sie hatten jedoch von den Massenmorden an ihren christlichen Glaubensbrüdern erfahren und Reste von elenden Deportationszügen gesehen, die Gendarmen auf dem Wege in die syrische Wüste in ihrer Umgebung vorbeitrieben. Als die Bewohner der sechs Dörfer im Bereich des Musa Dagh am 13. Juli dann selbst die Aufforderung erhielten, sich auf eine »Umsiedlung« vorzubereiten, wussten sie deshalb nur zu gut, was sie erwartete. Dorfbewohner, Frauen wie Männer, votierten jedoch dafür, sich zu wehren und tapfer kämpfend zu sterben. Dazu zogen sich etwa 4100 Menschen mit Herden, Lebensmitteln und Ausrüstungsgegenständen, so viel sie transportieren konnten, auf den Berg zurück. Dort begannen sie umgehend, zur Verteidigung Steinbarrikaden zu errichten. Um die Bewaffnung stand es nicht gut. Sie verfügten über 120 moderne Gewehre und Flinten sowie 300 Feuersteinschloßgewehre und Sattelpistolen. Erste Angriffe türkischer Truppen ließen sich durch Einsatzwillen und Ortskenntnis zurückschlagen. Aber die Belagerer verstärkten ihre Kräfte durch irreguläre Mannschaften aus der Umgebung und vervielfachten ihre Zahl. Als bereits alle Hoffnungen sinnlos zu sein schienen, nähten Frauen zwei übergroße Flaggen. Auf der einen war ein rotes Kreuz zu sehen, auf der anderen stand mit großen Buchstaben der Satz »Christen in Not«. Am 36. Tag der Belagerung näherte sich tatsächlich der französische Kreuzer »Guichin« dem Berg. Die Botschaft war entdeckt worden. Bald hielten weitreichende Schiffsgeschütze vier französischer und von einem britischen Kreuzer alle Angreifer auf Distanz. Auf improvisierten Flößen und mit Beibooten gelangten insgesamt 4058 Frauen, Männer und Kinder zunächst an Bord der Kriegsschiffe und dann nach zwei Tagen in ein von britischen Behörden vorbereitetes Lager bei Port Said. In der der Stadt Urfa, nördlich der heutigen syrisch-türkischen Grenze, versuchten die armenischen Einwohner ebenfalls Widerstand zu leisten. Sie gingen jedoch auch hier selbst nach blutigen Übergriffen im Basar nicht in die Offensive, sondern befestigten lediglich die Eingangsstraßen zu ihrem Quartier und warteten ab. Als am 15. Belagerungstag eine Artilleriegranate überraschend den Leiter der Abwehrkämpfe kampfunfähig machte, brach der Widerstand zusammen. Die Türken bestanden auf bedingungsloser Kapitulation. Danach begannen sofort die Hinrichtungen der Gefangenen mit Kugel, Strick, Messer und Axt. Die Frauen aus Urfa erlitten das gleiche Schicksal wie die Armenierinnen in anderen Provinzen. Aus ihrer Heimatstadt vertrieben wurden sie geschändet, ausgeplündert, getötet. Jakob Künzler, ein Schweizer Augenzeuge der Ereignisse, berichtete jedoch, menschlich empfindende Türken hätten einer nicht geringen Zahl von Frauen und Kindern Unterschlupf gewährt. Der Oberrichter der Stadt habe sogar eine Protestversammlung organisiert, in der gegen die Greueltaten Stellung genommen worden sei. Auch die Kurden der Umgebung hätten in ihren Dörfern manchen Verfolgten aufgenommen. (28)
Phasen und regionale Unterschiede der Deportationen
Die Überlebenschancen der Vertriebenen unterschieden sich nach ihrer Heimatprovinz. In den östlichen Provinzen und im Grenzbereich mit Rußland und dem Iran erlitten die Armenier ein besonders grausames Schicksal. Wo russische Truppen vorrückten oder eine Invasion auch nur wahrscheinlich war, schien Eile geboten. Hier wurden viele Christen bereits in ihren Wohnorten oder kurz nach dem Aufbrechen der Deportationszüge massakriert. Bei jenen, die weiter vom Frontgebiet entfernt siedelten, ließen die Begleitmannschaften sich Zeit. Zunächst trennten sie Frauen, Kinder und Alte von Männer und Jugendlichen. Letztere wurden dann in kleinen Trupps abgeführt. An entlegenen Stellen setzte das Morden mit Dolch, Bajonett, Steinen, Knüppeln und Gewehren ein. Anders als bei den Massakern 1895/96 wollten die Verantwortlichen keine Augenzeugen. An reißenden Flüssen und an der Küste des Schwarzen Meeres mußten die Täter ihre Hände nicht mit Blut besudeln. Am 1. Dezember 1918 erklärte zum Beispiel der Abgeordnete Hafez Mehmet vor dem türkischen Parlament, Allah werde die Türken für das bestrafen, was sie taten. Er selbst habe in der Hafenstadt Ordu als Augenzeuge miterlebt, wie Armenier auf Befehl des Bezirksgouverneurs unter dem Vorwand, sie nach Samsun zu transportieren, auf Kähne verladen worden seien. Auf dem Meer habe man sie über Bord geworfen. Es hieß, der Generalgouverneur habe die Methode des Ertränkens in der gesamten Küstenregion anwenden lassen. Versuche, irgendeine Maßnahme gegen die Verantwortlichen zu erwirken, seien erfolglos geblieben. (29) Andernorts wurden die Karawanen der deportierten Frauen und Kinder auf dem Weg nach Süden durch wiederholte Überfälle und Massaker dezimiert. An manchen Stellen erhielten sie allerdings geringe Lebensmittelrationen zugeteilt, die das Sterben hinausschoben. Armenier aus den westlichen Gebieten besaßen eine relativ größere Chance zumindest das Etappenziel Aleppo zu erreichen. Viele von ihnen wurden per Eisenbahn transportiert. Jene, die marschieren mußten, fielen seltener Überfällen und organisierten Massakern zum Opfer als ihre Glaubensbrüder in Ostanatolien. Die Bedingungen, unter denen diese Transporte stattfanden waren aber auch hier grauenhaft. In den Lagern an den Bahnlinien fehlte es an genügend Wasser und Lebensmitteln. Unterkünfte, Zelte sowie Latrinen gab es nicht. Ein kleiner Teil jener Deportierten, die Aleppo lebend erreichten, wurde in Richtung Syrien und Libanon geleitet. In Damaskus und Jerusalem und anderen Städten fanden nicht wenige Unterschlupf und überlebten. Die Mehrheit auch der aus den westlichen Provinzen Vertriebenen mußte den ersten Zielort Aleppo bald wieder in Richtung Wüste verlassen. Kleidungsstücke, Gerippe, Leichen und Massengräber säumten überall die Wege. Kranke und Sterbende verseuchten die Durchgangsstraßen und Eisenbahnen derartig, daß die Krankheiten auch die ortsansässige Bevölkerung und viele durchziehende militärische Einheiten infizierten. Dies führte zu einer Beschleunigung des Abtransports in die Wüste. Die Behörden richteten unter anderem entlang des Euphrat bis zu der Stadt Der Zor Lager oder besser Lagerplätze ein, auf denen die bereits geschwächten Armenier verhungerten, verdursteten oder durch ansteckende Krankheiten wie Typhus und Cholera umkamen. Endstation für viele Menschen waren Orte wie – um nur wenige Beispiele zu nennen – Ras-ul-Ain (13000 Tote durch Hunger und Krankheiten sowie 40000 Massakrierte), Islahiye (60000 Tote durch Hunger und Seuchen), Meskene (60000 Tote durch Hunger und Seuchen), Bab und Akhterim (60000 Tote durch Hunger und Seuchen), Mamoura (40000 Tote durch Hunger und Seuchen), Deir Zor – Marat (40000 Tote durch Hunger und Seuchen sowie 150000 Massakrierte in der Umgebung). Insgesamt kamen 1915/16 etwa 870000 Vertriebene am Rande der Wüste an. Mindestens 630 000 dieser Menschen starben nach dem Weitertransport durch Ermordung, Hunger, Durst oder Krankheiten. (30) Schätzungen gehen davon aus, daß von den 1914 circa 2,2 Millionen im Osmanischen Reich lebenden Armeniern etwa 1,2 bis 1,5 Millionen umkamen. Überlebensmöglichkeiten boten Verstecke oder Flucht. Vor allem im Grenzgebiet zu Rußland nutzten Armenier die zuletzt genannte Rettungsmöglichkeit. Auch für von Kurden – meist gegen Schutzgeld – aufgenommene Männer sowie geraubte Frauen und Mädchen bestand eine Aussicht, dem Massenmord zu entgehen. In manchen Orten bot ein Übertritt zum Islam Schutz. Viele der Konvertierten mußten allerdings nach einer gewissen Zeit doch noch ihre Heimat verlassen und das Schicksal der vor ihnen Deportierten teilen.
Zum Schicksal der nichtarmenischen Christen
Der für die Auslöschung der Armenier verantwortliche Innenminister Talaat ließ am 29. Juni 1915 nach Diarbakir, der Provinz mit dem höchsten Anteil (über 20 Prozent) nichtarmenischer Christen an der Bevölkerung, telegraphieren, Massaker, die unterschiedslos alle christlichen Gemeinschaften träfen, hätten aufzuhören. Die gegen die Armenier angeordneten »disziplinarischen« Maßnahmen seien auf keinen Fall gegen andere Religionsgemeinschaften in Anwendung zu bringen. (31) Wahrscheinlich waren solche Einschränkungen Täuschungsversuche. Auffällig ist, daß sie – wie in diesem Fall – oft erst nach ausländischer Intervention erfolgten und nachdem die Vertreibungen bereits ihr wesentliches Ziel erreicht hatten. Außerdem führten die Machthaber in den Provinzen ihre Untaten nach einer kurzen Schamfrist meist ungerührt weiter. Offensichtlich wussten sie, daß solche offiziellen Anweisungen für ausländische Diplomaten und Institutionen gedacht waren, während sie sich an das mit der Zentrale abgesprochene Vernichtungsprogramm und entsprechende von jungtürkischen Funktionären beziehungsweise persönlichen Emissären erteilte Befehle zu halten hatten. (32) Gesicherte Angaben über die Mitgliederzahlen der verschiedenen christlichen Ostkirchen vor 1914 liegen bisher nicht vor. Auf der Pariser Friedenskonferenz gab eine Delegation der Assyro-Chaldäer (Nestorianer und Jakobiten) an, ihrer Kirchen hätten vor dem Krieg in Persien und im Osmanischen Reich insgesamt 563000 Menschen angehört. Für Anatolien sei von 190000 Nestorianern (Assyro-Chaldäern der Ost Syrer) und 133000 Jakobiten (Assyro-Chaldäern der West-Syrer) auszugehen.Von diesen seien ungefähr 250 000 getötet worden. In den Provinzen Van, Bitlis, Sivas, Harput lebten vor 1914 außerdem etwa 101000 Chaldäer, 12500 armenischen Katholiken, und 56000 syrische Christen. Die Todesrate bei diesen Gruppen wird über der bei den Assyro-Chaldäern gelegen sein, von denen ein erheblicher Teil im weniger gefährdeten Persien lebte. (33)
Teskilat i Mahsusa
Da reguläres Militär wegen des Krieges für Maßnahmen gegen den imaginierten »inneren Feind« nur im geringen Umfang zur Verfügung stand, ließ die politische Führung bestehende irreguläre Einheiten verstärken und zusätzliche aufstellen. In verschiedenen nach dem Krieg geführten Prozessen bestätigten angeklagte Jungtürken das Aufstellen solcher Einheiten. Dabei erklärte der Angeklagte Riza Bey, aufgrund des Mangels an ausgebildeten Gendarmen und Soldaten wären zur Durchführung von »Umsiedlungsangelegenheiten « unter der Bezeichnung »Teskilat i Mahsusa« in den Provinzen Sondereinheiten gebildet worden. Die Befehlshaber schickten zum Beispiel einige Offiziere in einen bestimmten Bezirk. Deren Aufgabe bestand zunächst darin, Freiwillige, die das Gebiet kannten, zu rekrutieren und zu armieren. Diese Männer organisierten dann die Deportationen und Massaker. Bei den »Freiwilligen« handelte es sich nicht selten um muslimische Flüchtlinge vom Balkan, amnestierte Häftlinge, Banditen und kurdische Räuber. Die Organisatoren des Völkermordes wie Reshid Bey in Diarbakir hatten von solchen paramilitärischen Sondereinheiten beziehungsweise derartigen Individuen keine Proteste gegen Brutalitäten, Rauben und Morden zu erwarten, zumal die Obrigkeit Straffreiheit garantierte. (34) In der Provinz Diarbakir zogen die Verantwortlichen für die Mordtaten Scharen berittener und bewaffneter Kurden heran. Bereits Mitte August 1915 waren die Christen in der Provinz weitestgehend ausgelöscht. Die Strategie war denkbar einfach. Eine Übermacht Bewaffneter umzingelte ein christliches Dorf. Die eingeschüchterten Einwohner leisteten kaum Widerstand und gaben ihre wenigen Waffen ab. Dann wurden Honoratioren und kampffähige Männer festgesetzt und nacheinander in kleinen Gruppen massakriert. Anschließend begannen Plünderungen, gefolgt von Deportationen und Massakern. Allerdings verweigerten einzelne kurdische Stämme eine Beteiligung an den Verbrechen. Das geschah auch aus wirtschaftlichen Gründen. Nicht wenige kurdische Großgrundbesitzer hatten kein Interesse, armenische Pächter oder Landarbeiter zu verlieren. (35)
Ausplünderung
Zusätzliche Schubkraft erhielt die konsequente Vernichtungspolitik der Jungtürken durch die angestachelte Raublust einiger Bevölkerungsgruppen. Infolge der antiarmenischen Propaganda enthemmt erschienen nach Bekanntwerden der Deportationsbefehle türkische Nachbarn in den Häusern und Wohnungen der Armenier, um für wenig oder gar kein Geld Kleidung, Möbel und Gebrauchsgegenstände zu ergattern. Einflussreiche Osmanen nutzten ihre Macht, um sich Geschäfte, Warenlager, Häuser und Grundstücke überschreiben zu lassen. Mancherorts war Armeniern verboten, irgendetwas zu verkaufen oder mitzunehmen. Der Staat ließ zudem ihre Bankkonten sperren. In einigen Städten wurden die vor oder nach der Vertreibung beschlagnahmten Güter in Lagern gestapelt – bis Diebe sie mit oder ohne Zustimmung der Wächter entwendeten. Während der Deportationen durchsuchten und bestahlen die Begleitmannschaften die wehrlosen Menschen immer wieder. Außerdem erpreßten sie durch Drohungen, Folter und Vorenthalten von Wasser und Nahrung Geldbeträge. Die Deportierten litten buchstäblich von der ersten bis zur letzten Minute unter gewaltsamen Ausplünderungen. Dies beschränkte sich nicht auf Kleidungsstücke und Wertgegenstände. Auch Kinder und Frauen wurden zu Tausenden geraubt. Zeitzeugen berichten, selbst Tote hätten keine Ruhe gefunden. Ihnen wäre der Bauch aufgeschnitten worden, um in den Gedärmen nach verschluckten Münzen zu suchen. (Hier handelte es sich indessen nicht um »asiatische« Taten. Einem Augenzeugenbericht über das Ende von Christen gefangener türkischer Soldaten bei der Schlacht um Wien 1683 ist zu entnehmen: »Wurde auch keiner bei dem Leben gelassen, sondern alle massakrieret. Sie wurden auch meistens aufgeschnitten und die Eingeweide durchsuchet, ob etwa … Dukaten verschlukket gefunden würden.« (36) In manchen Regionen begannen die Deportationen damit, daß Dorf für Dorf, Stadtteil für Stadtteil durch Ausrufer oder Plakate Termin und Ort bekannt gegeben wurden, an dem die Betroffenen sich zum Abmarsch einzufinden hatten. Für diese machte es dabei einen erheblichen Unterschied, ob für die Vorbereitungen Stunden oder Tage zur Verfügung standen. Genehmigungen für das Mitführen der Habseligkeiten wurden unterschiedlich gehandhabt. Einige Lokalbehörden gestatteten, Ochsenkarren oder Esel zu beladen und Hausrat zu verkaufen. Andernorts fehlte die Zeit für einen Verkauf oder dieser wurde überhaupt untersagt. Welchen Einfluß das Ende September veröffentlichte Gesetz über den Umgang mit dem Besitz der Deportierten auf die realen Abläufe hatte, ist nicht auszumachen, zumal ein großer Teil der Vertreibungen zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführt worden war. Den allergrößten Teil ihres Besitzes mußten die Menschen in jedem Fall zurücklassen und mitgeführte Wertsachen, Decken, Kleidungsstücke wurden ihnen nach wenigen Tagesmärschen geraubt, gleichgültig ob sie auf einem Wagen oder dem eigenen Rücken transportiert wurden. Auch Zugtiere und Wagen wechselten bald die Besitzer. Widerstand war nicht möglich, denn der Anteil der Männer unter den Deportierten war aus den genannten Gründen von Beginn an gering. Zahlreiche Dörfer brannten nach der Ausplünderung ab, in andere wiesen die Behörden nach der Vertreibung der Christen im Sinne ihrer ethnischen Homogenisierungspolitik Muslime ein. Auf diese Weise siedelten die Behörden mehrere hunderttausend islamische Flüchtlinge, Invaliden und Bedürftige neu an. Ob die Ausplünderung auch zur Kriegsfinanzierung des Osmanischen Reiches dienen sollte, ist noch ungeklärt. Immerhin hielten Armenier in Kleinasien insgesamt über 10 Prozent des Volksvermögens in ihren Händen. In einigen Teilen Ostanatoliens betrug der Anteil wohl sogar mehr als 50 Prozent. Überlegungen und Hinweise, die Vernichtungspolitik der Jungtürken sei von interessierten Teilen des Bürgertums gezielt unterstützt worden, um eine Dominanz beziehungsweise die lästige Konkurrenz markterfahrener Armenier und Griechen in wichtigen Wirtschaftszweigen zu beseitigen, sind bisher nicht genau untersucht worden. (37) In einem Konfidentenbericht aus Konstantinopel an das k. u. k. Außenministerium in Wien vom 27. Februar 1917 heißt es hierzu: »Die jungtürkische Partei lässt sich …auch in wirtschaftlicher Hinsicht vom extremen Chauvinismus leiten. Der Krieg diente den Türken als günstige Gelegenheit dazu, um namentlich in Anatolien und Syrien den Handel und die Industrie den Händen der Armenier und Griechen zu entreißen … Der Impuls hierzu ist von der Regierung, beziehungsweise vom Zentralkomitee der jungtürkischen Partei ausgegangen.« (38)
Völkermord
Raphael Lemkin, dem die Völkermord-Erklärung der UNO zu danken ist, wollte eine gemeinsame rechtliche Definition auch für historisch unterschiedliche Formen des Völkermordes finden, um sie nach einem Gesetzestext be- und verurteilen zu können. Das ist unter politischen Aspekten unverzichtbar und verdienstvoll. Die wichtigsten Kriterien der Völkermordresolution der UNO sind: das Töten der Angehörigen einer nationalen, ethnischen, rassischen beziehungsweise religiösen Gruppe in der Absicht, sie ganz oder teilweise zu zerstören, oder die absichtliche Verschlechterung von deren Lebensbedingungen, um die völlige oder teilweise physische Zerstörung dieser Gruppe zu erreichen. Nach diesen Kriterien handelte es sich bei dem grausamen Schicksal der Armenier im Osmanischen Reich eindeutig um Völkermord. Viele der Verantwortlichen und der Täter hatten unumwunden mitgeteilt, dass sie die Armenier auslöschen wollten. Durch die absichtlichen und staatlich organisierten Massentötungen ist ihnen dies auch nahezu gelungen. Sie haben außerdem in koordinierter Weise die Lebensgrundlagen der Armenier vernichtet und deren politische, kulturelle und religiöse Einrichtungen zerstört. Diese Maßnahmen richteten sich nicht gegen Einzelne als Individuen, sondern gleichermaßen gegen Frauen und Männer, Kinder und Alte, nur weil sie dem armenischen Millet angehörten. (39)
Ungefähre Zahl der zwischen 1914 und 1919im Osmanischen Reich getöteten christlichen Assyro-Chaldäer
in Persien 40 000 in der Provinz Van 80 000 in der Provinz Diarbakir 63 000 in der Provinz Mamuret ul Aziz 15 000 in der Provinz Bitlis 38 000 in den Provinzen Adana, Der Zor u.a. 5 000 im Bezirk Urfa 9 000 -------------------------------------------------------- Insgesamt 250 000 ___________________
Anmerkungen
1. Vgl. zum Zitat die Aufzeichnung des deutschen Generalkonsuls in Konstantinopel Mordtmann vom 30.6. 1915: Die Deportation »… läßt sich nicht mehr durch militärische Rücksichten rechtfertigen; es handelt sich vielmehr, wie mir Talaat Bey vor einigen Wochen sagte, darum, die Armenier zu vernichten«. Das vollständige Dokument ist zu finden unter www.armenocide.de. Auf dieser einzigartigen Website sind in einer sorgfältig erarbeiteten Internet-Edition (über Datum, Personennamen oder Stichworte) sämtliche deutschen diplomatischen Akten zum Thema zu finden.
2. Vgl. H. Kaiser, »A Scene from the Inferno«. The Armenians of Erzerum and the Genocide, 1915–1916, in: H.-L. Kieser/D. J. Schaller (Hg.), Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah. The Armenian Genocide and the Shoah, Zürich 2002, 129 ff. und U. Ü. Üngor, Center and Periphery in the Armenian Genocide: The Case of Diarbekir Province, in: H.-L. Kieser/E. Plozza (Ed.), Der Völkermord an den Armeniern, die Türkei und Europa, Zürich 2006, 71 ff. sowie R. H. Kevorkian, Le Genocide des Armeniens, Paris 2006. Siehe außerdem T. Akcam, A Shameful Act. The Armenian Genocide and the Question of Turkish Responsibility, New York 2006. Zu meiner Position vgl. allgemein J. Berlin/A. Klenner, Völkermord oder Umsiedlung. Das Schicksal der Armenier im osmanischen Reich, Köln 2006.
3. Zur näheren Bestimmung dieser Religionsgemeinschaften vgl. Anmerkung 33.
4. Vgl. U. Gehrke, Persien in der deutschen Orientpolitik während des Ersten Weltkrieges, Stuttgart 1961, Bd. 1, 20. Quellen zu diesen Ereignissen vgl. in: J. Bryce/A. Toynbee, The Treatment of the Armenians in the Ottoman Empire, 1915–1916. Documents Presented to Viscount Grey of Falloden by Viscount Bryce. Uncensored Edition edited and with an introduction by Ara Sarafian, Princeton 2000, 135ff. sowie bei G. Yonan, Ein vergessener Holocaust. Die Vernichtung der christlichen Assyrer in der Türkei, Göttingen 1989, 119ff.
5. Vgl. die detaillierte Darstellung bei D. Gunt, Massacres, Resistance, Protectors. Muslim-Christian Relations in Eastern Anatolia during World War I, Piscataway, New Jersey 2006, 81 ff.
6. Aus: H. Tsirkinidis, Der Völkermord an den Griechen Kleinasiens (1914–1923), in: T. Hofmann (Hg.), Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der Christen im Osmanischen Reich 1912–1922, Münster 2004, 135 ff., hier 139.
7. Tsirkinidis, ebenda, 172 gibt an, von den circa drei Millionen Griechen in Thrakien und Kleinasien sei bis Ende 1922 etwa die Hälfte umgekommen. Während des Weltkrieges blieben die Griechen im Osmanischen Reich im Vergleich zu den Armeniern relativ Historicum 97.pmd 15 09.07.2008, 22:12 16 Herbst 2007 ungeschoren, weil sonst Griechenland in den Krieg eingetreten wäre.
8. Vgl. hierzu V. H. Dadrian, The secret Young- Turk Ittihadist Conference and the Decision for the World War I Genocide of the Armenians, in: Holocaust and Genocide Studies, Bd. 7, 1993, 173 ff. und Kevorkian, Genocide (Anm. 2), 306 f. Eine englische Version des Textes ist neben weiteren Dokumenten auf der Website des »Armenian National Institutes« zu finden: www.armenian-genocide.org.sampledocs.html. Zu Aktenvernichtungen vgl. allgemein Akcam, Shameful Act (Anm. 2), 193 f.
9. Zweifel an der Echtheit des Dokuments äußert G. Lewy, The Armenian Massacres in Ottoman Turkey. A Disputed Genocide, Salt Lake City 2005, 47 ff.
10. Vgl. die ausführlichen Fassungen der Anordnungen in: S. Sonyel, The Great War and the Tragedy of Anatolia (Turks and Armenians in the Maelstrom of Major Powers), Ankara 2000, 114 ff. Deutsche Übersetzungen bietet Berlin, Völkermord (Anm. 2), 153 ff.
11. Aus: S. Orel/S. Yuca, The Talat Pasha Telegrams. Historical fact or Armenian fiction?, Nicosia 1986, 116 f.
12. Siehe V. N. Dadrian, Warrant for Genocide. Key Elements of Turko-Armenian Conflict, New Brunswick/London 1999, 123 f.
13. Vgl. P. Balakian, The Burning Tigris. The Armenian Genocide and America’s Response. A History of International Human Rights and Forgotten Heros, New York 2003, 213 ff.
14. Vgl. T. Akcam, Armenien und der Völkermord. Die Istanbuler Prozesse und die türkische Nationalbewegung, Hamburg 1996, 189 ff.
15. Vgl. Riggs Bericht und die entsprechenden Beobachtungen des US-Konsuls Leslie A. Davies bei Berlin, Völkermord (Anm. 2), 151 ff. und S 158 ff. Ob hinter diesem Vorgehen eine »offensichtlich Monate vorher geplante« Taktik steckte, wie Davies meinte, wäre zu untersuchen.
16. Vgl. den Bericht in: J. Bryce/A. Toynbee, The Treatment of the Armenians in the Ottoman Empire, 1915–1916. Documents Presented to Viscount Grey of Falloden by Viscount Bryce. Uncensored Edition edited and with an introduction by Ara Sarafian, Princeton 2000, 127.
17. Aus: J. Künzler, Im Lande des Blutes und der Tränen. Erlebnisse in Mesopotamien während des Weltkrieges (1914–1918), hg. von H.-L. Kieser, Zürich 1999, 34 (1. Aufl. Potsdam 1921)
18. Vgl.: Bryce/Toynbee, The Treatment of Armenians (Anm. 16), 286 (Dokument 64).
19. Zitiert nach H.-L. Kieser, Der verpasste Friede. Mission, Ethnie und Staat in den Ostprovinzen der Türkei 1839–1938, Zürich 2000, 425.
20. Zur Vorgeschichte der Ereignisse in Zeitun vgl. W. Gust (Hg.), Der Völkermord an den Armeniern 1915/16. Dokumente aus dem Politischen Archiv des deutschen Auswärtigen Amts, Springe 2005, 128 ff.(Sämtliche bei W. Gust abgedruckten deutschen Dokumente sind in dessen erwähnter, sorgfältig edierten Internet-Edition leicht aufzufinden: www.armenocide.de).
21. Vgl. die Abbildung auf dem Buchdeckel bei Kieser/Schaller, Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah (Anm. 2).
22. Vgl. auch zum folgenden R. Hosfeld, Operation Nemesis. Die Türkei, Deutschland und der Völkermord an den Armeniern, Köln 2005, 145 ff.
23. Aus: L’Extermination des Déportés Arméniens Ottomans dans les Camps de Concentration de Syrie- Mésopotamie (1915–1916). La deuxiéme Phase du Génocide, Bd. 2, Paris 1998, 266 ff.
24. Siehe auch zum folgenden Zitat: The Armenian Genocide, Bd. 2, hg. vom Institut für Armenische Fragen, München 1988, 209 u. 245.
25. Zur Geschichte der Armenier in Van vgl allgemein Kieser, Der verpasste Friede (Anm. 19), 437 ff. Zwei wichtige Augenzeugenberichte sind Cl. D. Ussher, An American Physician in Turkey, (Neuaufl.) Reading (England) 2000 und R. de Nogales, Vier Jahre unter dem Halbmond, Berlin 1925. Nogales, ein venezolanischer Offizier in osmanischen Diensten, leitete die gegen die Armenier eingesetzte Artillerie. Der offiziellen türkischen Version entspricht die Darstellung von J. McCarthy u. a., The Armenian Rebellion at Van, Salt Lake City 2006.
26. Vgl. den Bericht des deutschen Botschafters in Konstantinopel vom 5. Juni 1915 (www.armenocide.de). Zur erheblichen Resonanz ähnlicher Meldungen in der türkischen Bevölkerung vgl. Berlin, Völkermord (Anm. 2), 180 f. In den erhaltenen militärischen Telegrammen und Berichten erscheinen Widerstandshandlungen in armenischen Weilern und Ortschaften gegen die Deportation als Teil eines umfassenden Aufstandsplans. Vgl. Documents on Ottoman-Armenians, (hg. vom) Prime Ministry Directorate General of Press and Information, o.O., o. J., 2 Bde.
27. Die Quellen sind abgedruckt bei Berlin, Völkermord (Anm. 2), 266 ff. Anzumerken ist, daß Pläne, das Buch in den USA zu verfilmen und seine Inhalte so publikumswirksam zu verbreiten, bereits 1934 an türkischen Protesten und Boykottdrohungen scheiterten.
28. Zu türkischen Helfern vgl. Berlin, Völkermord (Anm. 2), 311 ff. und Akcam, Shameful Act (Anm. 2), 179 ff.
29. Vgl. den Text bei V. N. Dadrian, Der armenische Genozid: eine Interpretation, in: H. v. Voss, Porträt einer Hoffnung: Die Armenier, Berlin 2005, 63.
30. Zu den Zahlen siehe R. Kevorkian,, Ahmed Djemal pacha et le sort des déportés armeniéns de Syrie-Palestine, in: Kieser/Schaller, Völkermord (Anm. 2), 197 ff (hier 206 f.). Über die Zustände in den Wüstenlagern vgl. die Quellen in Berlin, Völkermord (Anm. 2), 247 ff.
31. Vgl. die Vorbemerkung in Dadrian, Warrant for Genocide (Anm. 12).
32. Vgl. hierzu die kritischen Anmerkungen deutscher Diplomaten bereits vom September 1915 bei J. Lepsius (Hg.), Deutschland und Armenien 1914–1918. Sammlung diplomatischer Aktenstücke, Neuausgabe Bremen 1986, 147 ff. Diese Doppelzüngigkeit bemerken manche Historiker nicht. Sie nehmen den papiernen, kontrafaktischen Schein staatlicher Deklamationen für die Wahrheit und blenden die grausame Realität aus.
33. Vgl. hierzu Gunt, Massacres (Anm. 5), 28 und 300 f. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Nestorianern und Jakobiten liegt in deren Christologie. Für die Nestorianer und Chaldäer hat es in Jesus Christus eine göttliche und eine menschliche Person gegeben. Für die Jakobiten besaß er nur eine göttliche Natur. Anders als Bezeichnungen wie christliche »Syrer«, »Chaldäer«, »Aramäer« et cetera vermuten lassen, handelte es sich nicht um ethnisch, sondern lediglich um kulturell unterschiedliche Gruppen. Allgemein siehe auch J. Joseph, The Nestorians and their Muslim Neighbours. A Study of Western Influence on their Relations, Princeton 1961, 128 ff. Quellen enthalten G. Yonan, Ein vergessener Holocaust. Die Vernichtung der christlichen Assyrer in der Türkei, Göttingen 1989; Vergossenes Blut. Geschichten der Greuel, die an den Christen in der Türkei verübt, und der Leiden, die ihnen 1895 und 1914–1918 zugefügt wurden. Vom Malfono ’Abed Mschiho Na’man von Qarabash. Klosterschüler des Za’afaran Klosters, Glane/Losser 2001 und der Zeitzeugenbericht des Benediktinerpaters H. Simon, Tod im Namen Allahs. Die Ausrottung der christlichen Armenier. Augenzeugenberichte, Aachen 2005
34. Vgl. den Prozeßbericht bei Akcam, Armenien und der Völkermord (Anm. 14), 313 f. Zur Struktur dieser Einheiten vgl. die Quellen bei Berlin, Völkermord (Anm. 2), 282 f.
35. Vgl. Gunt, Massacres (Anm. 5), 159 f.
36. Aus: Johann Dietz, Als Feldscher im Türkenkrieg , in: G. Albrecht (Hg.), Erlebte Geschichte. Von Zeitgenossen gesehen und geschildert. Von den Türkenkriegen bis zur Französischen Revolution, Berlin 1990, 29.
37. Zum theoretischen Konzept vgl. Ch. Gerlach, Nationsbildung im Krieg. Wirtschaftliche Faktoren bei der Vernichtung der Armenier und beim Mord an den ungarischen Juden, in: Kieser/Schaller, Völkermord (Anm. 2), 347 ff.
38 Zitiert nach: Armenian Genocide (Anm. 24), 374. Zu den verschiedenen Methoden der Ausplünderung vgl. Berlin, Völkermord (Anm. 2), 230 ff.
39. Für den Historiker wäre eine primäre Orientierung an vorgegebenen Definitionen beziehungsweise an rechtlichen Normensetzungen statt an Ergebnissen konkreter historischer Forschung aus methodischen Überlegungen nicht unproblematisch. Die Geschichtswissenschaft hat ihre Forschungsergebnisse zweifellos in die Debatte über Völkermord einzubringen. Verzerrungen könnten jedoch dann entstehen, wenn bereits der Forschungsprozeß zu eng auf vorgegebene Kriterien ausgerichtet wäre und der damit entstehende Implikationszusammenhang unbeachtet bliebe.
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Dr.Sadeq Scharafkandi
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